Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die vorgestellten Planungen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet „südlich der Kreisstraße 47, nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fahren und östlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Passade“. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sollen eingeleitet werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen von 14 Tagen erfolgen.

 


Bürgermeisterin Lorenzen verlässt aus Gründen der Befangenheit den Sitzungssaal. Die Sitzungsleitung übernimmt die stellv. Bürgermeisterin Frau Krohe.

 

Frau Krohe erläutert die aktuelle Gesetzeslage und informiert über die reduzierten Abstandsvorschriften zur Wohnbebauung und zu Splittersiedlungen, zu denen es noch eine Nachfrage gegeben hatte. Ein Repowering ist mit 4 Windkraftanlagen vorgesehen. Die neuen geplanten Anlagen sollen eine Höhe von 180 m haben.

Die Auflagen der Landesplanung sind mit der aktuellen Planung der Gemeinde vollständig erfüllt, bleiben noch unter der Maximalbebauung u. die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen erfolgen.

 

 

 

 

 


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

 

Bürgermeisterin Lorenzen betritt wieder den Sitzungssaal und übernimmt die Sitzungsleitung.