Sitzung: 15.03.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: LUTTE/BV/069/2023
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2022 gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt € 30.580,37 gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2022 zur Beratung vorgelegt. Die Haushaltsrechnung 2022 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen
Gesamthaushalt |
€ 700.250,13 |
Soll-Ausgaben
Gesamthaushalt |
€ 700.250,13 |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen |
€ 593.200,00 |
€ 634.423,43 |
Soll-Ausgaben |
€ 593.200,00 |
€ 634.432,43 |
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Haushaltsdefizit |
€ 0,00 |
€ 0,00 |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen |
€ 63.400,00 |
€ 65.826,70 |
Soll-Ausgaben |
€ 63.400,00 |
€ 65.826,70 |
Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2022 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt € 41.895,87, die sich wie folgt errechnet:
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Planansatz |
Jahresrechnung |
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Rücklagenzuführung |
€ |
0,00 |
€ |
7.684,60 |
€ |
7.684,60 |
Kreditaufnahme |
€ |
34.211,27 |
€ |
0,00 |
€ |
34.211,27 |
Saldo |
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|
€ |
41.895,87 |
Die Jahresrechnung 2022 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in der Höhe von insgesamt € 30.580,37. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 8 der Jahresrechnung 2022 dargestellt.
Stimmberechtigte: 6 |
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Ja-Stimmen: 6 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |