Beschluss:     Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung für den Umweltbeirat der Gemeinde Schönberg gemäß Entwurf unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen.


Herr Mainz führt in den Tagesordnungspunkt ein. Er verweist darauf, dass zum Satzungsentwurf ein Änderungsantrag der EIS sowie ein ergänzender Vorschlag des Umweltbeirates vorliegen. Dieser wird als Tischvorlage verteilt. Er schlägt vor, die Satzung Absatz für Absatz durchzugehen. Dieser Vorschlag stößt auf Zustimmung.

 

Herr Hirt beantragt, in § 1 Abs. 1 das Wort „konfessionell“ zu streichen. Dieser Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

 

Herr Hirt beantragt außerdem, in § 1 Abs. 3 das Wort „Konzepte“ durch das Wort „Vorschläge“ zu ersetzen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Zu § 3 Abs. 1 zieht die EIS-Fraktion ihren Antrag auf Reduzierung der Mitglieder von 9 auf 7 zurück. Herr Bürgermeister Kokocinski erläutert das Besetzungsverfahren und weist darauf hin, dass im Gegensatz zum Seniorenbeirat keine Urwahl, sondern eine Wahl durch die Gemeindevertretung stattfindet, was eine Nachbesetzung erleichtert.

 

Zu § 4 sprechen sich alle Haupt- und Finanzausschussmitglieder einstimmig für die Variante 1 aus.

 

Ebenso einstimmig wird in § 4 festgelegt, dass der zuständige Ausschuss der Haupt- und Finanzausschuss sein soll und dass sich Personen ab dem 16. Lebensjahr bewerben können.

 

Dem Vorschlag des Umweltbeirats, unter bestimmten Voraussetzungen auch die Wählbarkeit von Gemeindevertreter*innen und bürgerlichen Ausschussmitgliedern zu ermöglichen, wird nicht gefolgt, da eine Gastteilnahme jederzeit möglich ist.

 

Dem Vorschlag des Umweltbeirats, den Personenkreis in § 4 Abs. 4 zu präzisieren wird vom Wortlaut her nicht gefolgt. Auf Vorschlag von Frau Thomsen werden aber einstimmig die Wörter „oder aufgrund ihres besonderes Interesses“ ergänzt.

 

Dem Vorschlag des Umweltbeirats, in § 4 Abs. 5 die Wörter „unter stimmberechtigter Teilnahme des 1. und 2. Vorsitzenden des amtierenden Umweltbeirats“ wird nicht gefolgt. Eine Notwendigkeit hierfür wird nicht gesehen.

 

§ 5 Abs. 3 wird nach kurzer Diskussion einvernehmlich so wie im Entwurf bestätigt.

 

§ 6 Abs. 3 wird auf Antrag von Herrn Hirt mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen ohne Enthaltung gestrichen.

 

Zu § 6 Abs. 4 wird der Antrag von Frau Thomsen, diesen komplett zu streichen, da die Sitzungshäufigkeit aufgrund der Vielfältigkeit der Themenstellungen nicht begrenzt werden sollte, mit 3 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Frau Nebendahl begründet dies mit einer Gleichbehandlung mit dem Seniorenbeirat, da diese Satzung eine gleichlautende Regelung enthält.

 

Dem Vorschlag des Umweltbeirats auf eine Ergänzung des § 6 Abs. 4 wird nicht gefolgt. Herr Bürgermeister Kokocinski erklärt hierzu, dass die vorliegende Satzung nur die formellen Sitzungen des Umweltbeirats regeln soll. Etwaige Arbeitssitzungen sind hiervon nicht erfasst.

 

Im Anschluss daran fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0