Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Höhndorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 817.000 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 1.032.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Zur Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes ist planerisch eine Kreditaufnahme in Höhe von 830.800 EUR vorgesehen. Die Festsetzung des Gesamtbetrages der Kredite in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, da durch die hohen Zins- und Tilgungsleistungen ein Haushaltsausgleich in der mittelfristigen Finanzplanung nicht mehr darstellbar ist.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 425 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt, dies entspricht auch den Landesempfehlungen.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Im Haushaltsjahr 2023 werden Gesamteinnahmen in Höhe von 817.000 EUR erwartet. Diese liegen damit um 51.500 EUR über dem Vorjahreswert. Nach der Steuerschätzung vom Mai 2022 werden insbesondere beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer höhere Einnahmen erwartet.

 

Die Ausgabenseite stellt sich in der Weise dar, dass sich die Gesamtausgaben der Personalkosten (Hauptgruppe 4) einschließlich der Aufwandsentschädigungen voraussichtlich auf 26.600 EUR belaufen. Diese liegen damit auf dem Niveau des Vorjahres.

 

Der Umfang der sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Hauptgruppe 5/6) ist mit einer Gesamtsumme von 139.800 EUR veranschlagt worden. Diese liegen damit um 14.900 EUR unter dem Vorjahreswert.

Nach derzeitigen Erkenntnissen ergeben sich Minderausgaben bei den Schulkostenbeiträgen.

 

Die Veranschlagungen im Bereich der Hauptgruppe 7: Zuweisungen und Zuschüsse fallen mit 280.300 EUR um 74.100 EUR höher aus. Es wird erwartet, dass die Schulverbandsumlage aufgrund höherer Bewirtschaftungskosten deutlich ansteigen wird. Darüber hinaus werden die Kosten für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten nach einer Prognoseberechnung der Fachabteilung um etwa 45.000 EUR ansteigen.

 

In der Hauptgruppe 8 (Sonstige Finanzausgaben) sind Gesamtausgaben von 370.300 EUR veranschlagt worden. In diesem Abschnitt wurden höhere Ausgaben für die Kreis- und Amtsumlage von 20.900 EUR berücksichtigt. Einerseits werden deutliche tariflichen Steigerungen zum Inflationsausgleich erwartet, anderseits erhöhen sich die Umlageverpflichtungen aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde Höhndorf aus dem Vorjahr.

 

Unter diesen Vorzeichen kann ein Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushaltes zwar dargestellt werden, ein freier Finanzspielraum kann jedoch nicht ausgewiesen werden. Ein Haushaltsausgleich ist nur durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 14.300 € planerisch möglich.

 

Im Vermögenshaushalt hat die Wehrführung einen Bedarf an Einsatzschutzkleidung und sonstigen Ausrüstungsgegenständen in Höhe von 5.000 EUR angemeldet.

Darüber hinaus sind die Planungen für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses weiter vorangeschritten, so dass Baurecht besteht. Nach derzeitigem Planungsstand werden Gesamtinvestitionskosten von 1 Mio. EUR erwartet.

Da keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, müssten diese Investitionen durch eine Kreditaufnahme erfolgen. Bei einer Gesamtlaufzeit von 50 Jahren und einem kalkulierten Zinssatz von 4% ergibt sich ein anfänglicher Kapitaldienst von rund 52.000 EUR. Da die Haushaltssituation einen solchen Betrag nicht hergibt, weist der Verwaltungshaushalt ab dem Haushaltsjahr 2024 einen Sollfehlbetrag aus.

 

 

 

 

 


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 8

Enthaltungen:

Befangen: 0