Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vom 30.03.2023 werden keine Einwände erhoben. Sie gilt damit als genehmigt.

 

Frau Nebendahl gibt bekannt, dass im nicht-öffentlichen Sitzungsteil die Zustimmung zu einem Erbbaurechtsvertrag sowie einer Schuldhaftentlassung erteilt wurde.