Einwendungen gegen die vorgenannte Niederschrift werden nicht vorgetragen. Der Bürgervorsteher gibt die nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. Die Gemeindevertretung hat den vorgelegten Wirtschaftsplänen der Kindertagesstättenträger unter Berücksichtigung der dazu gefassten Einzelbeschlüsse zugestimmt.