Beschluss:

Die GLC ist durch die Amtsverwaltung anzuschreiben, dass der Prospekt für die Vermarktung erstellt werden kann.

Dabei ist die GLC aufzufordern der Gemeinde ein Gestaltungskonzept vorzulegen.

 


Durch den Vorsitzenden wird der noch ausstehende Prospekt aus den Marketingkonzept der GLC angesprochen. Auf Grund des Baufortschritts ist der Ausschuss einhellig der Meinung, dass dieser Prospekt jetzt durch die GLC erstellt werden kann.

 

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0