Sitzung: 01.03.2023 Bau- und Wegeausschuss
Vorlage: FIEFB/BV/067/2023
Es ergeht
folgender Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Wegeausschussempfiehlt der Gemeindevertretung, den
Vorgestellten Planungen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet südlich der Kreisstraße 47,
nördlich der Gemeindegrenze der Gemeinde Fahren und östlich der Gemeindegrenze
zur Gemeinde Passade zuzustimmen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB sollen eingeleitet werden. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen von
14 Tagen erfolgen.
Herr Rodeck vom Planungsbüro Ellenberg stellt die Änderung und den
Bebauungsplan vor. Der Regionalplan sieht nun eine etwas erweitere Fläche als
Vorrangfläche für Windkraftanlagen vor. Im Regionalplan ist keine
Höhenbegrenzung der Windkraftanlagen festgelegt. Die Abstandsflächen der
Windkraftanlagen untereinander und zur nächstgelegenen Wohnbebauung ergeben
sich aus der geplanten Höhe der Anlagen. In Fiefbergen ist ein Repowering mit 4
Windkraftanlagen, statt der vorhanden 7 Anlagen vorgesehen. Die neuen geplanten
Anlagen sollen eine Höhe von 180 m haben. Durch die Erweiterte Fläche im
Regionalplan ist es nun auch möglich, auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde
Fahren eine Windkraftanlage zu errichten, sodass der Windpark dann insgesamt
aus 5 Anlagen bestehen soll. Nach eingehender Beratung und Diskussion stimmt
der Bauausschuss den vorgestellten Planentwurf einstimmig zu.