Es ergeht folgender Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Wegeausschussempfiehlt der Gemeindevertretung, den Vorgestellten Planungen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet südlich der Kreisstraße 47, nördlich der Gemeindegrenze der Gemeinde Fahren und östlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Passade zuzustimmen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sollen eingeleitet werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen von 14 Tagen erfolgen.


Herr Rodeck vom Planungsbüro Ellenberg stellt die Änderung und den Bebauungsplan vor. Der Regionalplan sieht nun eine etwas erweitere Fläche als Vorrangfläche für Windkraftanlagen vor. Im Regionalplan ist keine Höhenbegrenzung der Windkraftanlagen festgelegt. Die Abstandsflächen der Windkraftanlagen untereinander und zur nächstgelegenen Wohnbebauung ergeben sich aus der geplanten Höhe der Anlagen. In Fiefbergen ist ein Repowering mit 4 Windkraftanlagen, statt der vorhanden 7 Anlagen vorgesehen. Die neuen geplanten Anlagen sollen eine Höhe von 180 m haben. Durch die Erweiterte Fläche im Regionalplan ist es nun auch möglich, auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Fahren eine Windkraftanlage zu errichten, sodass der Windpark dann insgesamt aus 5 Anlagen bestehen soll. Nach eingehender Beratung und Diskussion stimmt der Bauausschuss den vorgestellten Planentwurf einstimmig zu.