Beschluss:     Der Gemeindevertretung beschließt,

 

1.    der vorgelegten Abgabenkalkulation vom 01.02.2023 für die Kurabgabe in der Gemeinde Schönberg mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zuzustimmen.

 

2.    die vorgelegte Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg/ Holstein (Anlage zur Niederschrift). Der Deckungsgrad, die Höhe der verschiedenen Kurabgabesätze und der Strandbenutzungsgebühr ergeben sich aus 8. Änderungssatzung. 

 


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl führt in den Tagesordnungspunkt ein.

 

Die stellv. Werkleitung Frau Heuer verweist auf die Vorberatungen.

 

Herr Gemeindevertreter Büning bittet im Interesse der Vermieter*innen darum, künftig etwas früher im Jahr tätig zu werden.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

14

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0