Sitzung: 02.03.2023 Gemeindevertretung
Vorlage: STOLT/BV/072/2022
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer gem. vorliegendem Entwurf.
Dabei erhält § 8 der Satzung folgenden Fassung:
„§ 8 Steuertarif
Die Steuer beträgt 10,0 % der Besteuerungsgrundlage.“
Eggert Jung erläutert kurz den Sachverhalt. Der Finanzausschuss hat sich auch schon für die Einführung der Zweitwohnungssteuer bei einem Steuersatz von 10 % ausgesprochen.
Auch in der Gemeindevertretung herrscht Einigkeit zu diesem Thema.
Stimmberechtigte: |
7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |