Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer gem. vorliegendem Entwurf.

 

Dabei erhält § 8 der Satzung folgenden Fassung:

 

㤠8 Steuertarif

 

Die Steuer beträgt 10,0 % der Besteuerungsgrundlage.“

 


Eggert Jung erläutert kurz den Sachverhalt. Der Finanzausschuss hat sich auch schon für die Einführung der Zweitwohnungssteuer bei einem Steuersatz von 10 % ausgesprochen.

 

Auch in der Gemeindevertretung herrscht Einigkeit zu diesem Thema.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0