Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.

 


Frau Hank verliest den Sachverhalt.

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Wisch mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.762.200 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 296.400 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 220 % für die Grundsteuer A, 240 % für die Grundsteuer B sowie 280 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%, Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Im Haushaltsjahr 2023 werden Gesamteinnahmen in Höhe von 1.762.200 € erwartet. Diese liegen damit um 170.500 € über dem Vorjahreswert. Davon entfallen jedoch Einnahmen aus der Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes von 231.900 €. Um diese Einnahmen bereinigt sinken die Einnahmen im Haushaltsjahr 2023 um 61.400 €. Die Parkgebühreneinnahmen sind unter Berücksichtigung des Ergebnisses 2022 deutlich niedriger veranschlagt worden als in den Vorjahren.

 

Die Ausgabenseite stellt sich in der Weise dar, dass sich die Gesamtausgaben der Personalkosten (Hauptgruppe 4) einschließlich der Aufwandsentschädigungen voraussichtlich auf 246.600 € belaufen. Im Vorjahresvergleich eine Erhöhung um 13.800 €. Aufgrund der sehr hohen Inflation muss mit einer deutlichen tariflichen Steigerung gerechnet werden. Dieses wurde entsprechend berücksichtigt.

 

Der Umfang der sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Hauptgruppe 5/6) ist mit einer Gesamtsumme von 623.300 € veranschlagt worden. Diese liegen damit in etwa um 185.000 € über dem Vorjahresniveau. Im Haushaltsplan 2023 sind insbesondere erhöhte Unterhaltungsaufwendungen für die Sanierung des Regenrückhaltebeckens sowie für die Sanierung der Brücke „Fernau“ veranschlagt worden.

 

Die Veranschlagungen im Bereich der Hauptgruppe 7: Zuweisungen und Zuschüsse fallen mit 354.600 € um 31.000 € niedriger aus. Nach einer deutlichen Steigung im Haushaltsjahr 2022 fällt die Umlage für den Zweckverband Am Sandberg in 2023 nun geringer aus.

 

In der Hauptgruppe 8 (Sonstige Finanzausgaben) sind höhere Ausgaben für die Kreis- und Amtsumlage von rund 30.000 € veranschlagt worden. Einerseits werden deutliche tariflichen Steigerungen zum Inflationsausgleich erwartet, anderseits erhöhen sich die Umlageverpflichtungen aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde Wisch aus dem Vorjahr.

 

Unter diesen Vorzeichen weist der Verwaltungshauhalt keinen freien Finanzspielraum aus. Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ist planerisch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt von 231.900 € erforderlich.

 

Im Vermögenshaushalt beinhaltet Investitionen in einem Umfang von 64.500 €. Eine Übersicht der Einzelmaßnahmen ist im Vorbericht des Haushaltsentwurfs dargestellt.

Zur Finanzierung der investiven Maßnahmen des Vermögenshaushaltes sowie für den Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushaltes ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 296.400 € vorgesehen.

 


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0