Bürgermeister Doepner übergibt Gemeindevertreter Prieß das Wort. Dieser berichtet von dem bisherigen chronologischen Abriss in dieser Angelegenheit. Im April habe es eine Kulturausschusssitzung gegeben, die sich mit dem Thema Austritt aus dem TVP und vor allen Dingen mit dem Kostennutzenverhältnis des gemeindlichen Anteiles befasst habe. Im Mai habe die Gemeindevertretung beschlossen den TVP aufzufordern, den Vorstellungen der Gemeinde entgegenzukommen. Seit Juni habe die Gemeinde seitens des TVP keine Antwort erhalten. Er empfiehlt daher den Austritt aus dem TVP zu beschließen und gegebenenfalls im Rahmen eines freiwilligen Angebotes wieder beizutreten.

 

Amtsvorsteher Hagen Klindt, gleichzeitig Vorsitzender des TVP, erläutert, dass er bei Gemeindevertreter Prieß auf Band gesprochen und um Rückruf gebeten habe. Dieser sei jedoch nicht erfolgt. Die Frage der Kosten des TVP sei eine Frage der Mitgliedschaft und er gibt ebenfalls einen chronologischen Abriss beginnend mit der ländlichen Strukturentwicklungsanalyse bis 1995. Des weiteren verliest er Teile des Antrages auf Förderung für den Kiosk an der Badestelle sowie die Modernisierung und Herstellung des Dorfgemeinschaftshauses. Er verweist darauf, dass die seinerzeitige Förderung von mehreren hunderttausend EUR ausschließlich aus touristischen Gründen erfolgt sei. Er habe sich seinerzeit persönlich dafür eingesetzt, dass auch der Kreis Plön aus touristischen Gründen einen Zuschuss zu diesen Fördermaßnahmen gewähre. Der Tourismus sei auch eine Aufgabe der Wirtschaftsförderung im Rahmen der Solidargemeinschaft der Gemeinden.

 

Er erläutert ebenfalls, dass es im Ergebnis ein neues Finanzierungskonzept des TVP noch nicht gebe, daran aber intensiv gearbeitet würde. Ob hierbei den Wünschen der Gemeinde Köhn gefolgt werden könne, sei noch offen. Es handelt sich dabei um einen komplexen Vorgang, in dem diverse Interessen und unterschiedliche touristische Bedeutungen in Einklang gebracht werden müssten. Es sei nicht einfach, den touristischen Nutzen auf einzelne Merkmale zu beschränken. Er beabsichtige daher im September eine Mitgliederversammlung des TVP einzuberufen, in der über dieses Thema gesprochen und beschlossen würde. Er verweist außerdem darauf, dass eine rückwirkende Kündigung ohnehin nach der geltenden Satzung des TVP nicht möglich sei.

 

Nach intensiver, zum Teil leidenschaftlich geführter Diskussion erläutert Gemeindevertreter Matzpreiksch, dass auf die Zusage Herrn Klindts, im September eine Mitgliederversammlung durchzuführen, Rücksicht genommen werde müsse und wenn im Oktober oder November Zahlen vorlägen, die Angelegenheit erneut aufgegriffen werden könne. Er schlägt daher die Aussetzung des Punktes bis zur Mitgliederversammlung vor und regt an, über die Angelegenheit neu zu beraten sowie die Zahlen des TVP vorliegen.

 

Ohne Abstimmung besteht einstimmiges Einvernehmen darüber, wie vorgeschlagen zu verfahren.