Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung stellt den Wirtschaftsplan 2023 des Breitbandzweckverbandes Probstei fest.

 


Herr Körber erläutert kurz den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023. Auch hier wird ein Verlust erwartet. Dies hängt mit der Stundung der Pacht in Höhe von 50 % zusammen.

 

Beigefügt wird der Wirtschaftsplan 2023 für den Breitbandzweckverband Probstei zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Wirtschaftsplan weist für das Jahr erstmals einen bedeutsamen Ertrag in Höhe von 1.173.500,00 EUR aus. Dieser setzt sich zusammen aus Zinserträgen in Höhe von 338.900,00 EUR sowie 834.600,00 EUR in Form von „aufgelösten“ Zuschüssen. Letzteres entspricht den Zuschüssen verteilt auf die Dauer der Abschreibung. Hinsichtlich der Pacht ist darauf hinzuweisen, dass diese vertragsgemäß für die Dauer der ersten zwei Jahre mit einem 50%igen Anteil gestundet ist. Der gestundete Anteil ist dann ab dem sechsten Jahr der Pachtzeit in gleichmäßigen Raten zusätzlich zu leisten.

 

Aufwendungen entstehen planmäßig in Höhe von 1.457.200,00 EUR aus, so dass für 2023 ein Jahresverlust i.H.v. 283.700,00 EUR ausgewiesen wird (der auf neue Rechnung vorgetragen werden kann, da sich die Verluste schrittweise durch die zufließenden Pachteinnahmen ausgleichen lassen). Die wesentlichen Positionen im Bereich der Aufwendungen sind die nun erstmals zu verbuchenden Abschreibungen (1.216.600,00 EURO, Zinsen für Kredite (96.000,00 EUR) und sonstige betriebliche Aufwendungen, die auf Seite 9 aufgeschlüsselt sind. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind noch Zinsen für Kassenkredite mit 25.000,00 EUR enthalten. Hintergrund ist der Umstand, dass Teile der Zuschüsse erst in den folgenden Jahren fließen.

 

Im Vermögensplan sind Ein- und Auszahlungen in einer Größenordnung von jeweils 5.612.900,00 EUR veranschlagt worden. Angaben hierzu finden sich ab Seite 10 des Wirtschaftsplans. Weitere Kreditaufnahmen als bisher (13.000.000,00 EUR) sind nicht vorgesehen. Dementsprechend wurde in der Zusammenstellung nach § 12 EigVO der Gesamtbetrag der Kredite für das Jahr 2022 mit 0,00 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ist folgerichtig ebenfalls mit 0,00 auszuweisen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR anzugeben. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Kassengeschäfte vom Amt Probstei übernommen werden.

 

Die Stellenanzahl ist ebenfalls mit 0,00 Stellen festzusetzen (zumal der Zweckverband nach § 9 der Verbandssatzung keine eigene Verwaltung unterhält, sondern vom Amtspersonal geführt wird). Hier sei darauf hingewiesen, dass der an das Amt zu zahlende Verwaltungskostenanteil in gleicher Weise wie alle anderen Verwaltungskostenanteile auch, also einschließlich der Sach- und Gemeinkostenzuschläge berechnet wird.

 

Investitionen (und ihre finanziellen Auswirkungen auf Folgejahre)

 

Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum werden in den Folgejahren Investitionen nicht erwartet. Inwieweit durch einzelne Anschlüsse oder Erschließungen gleichwohl Notwendigkeiten entstehen könnten, kann nicht vorhergesagt werden und bliebe abzuwarten.

 

 

Behandlung des Jahresergebnisses

 

Der für 2023 kalkulierte Jahresverlust in Höhe von ,00 EUR kann auf die neue Rechnung vorgetragen werden; Der Verlust 2022 lässt sich dann schrittweise durch Pachteinnahmen ausgleichen, die der Zweckverband ab 2023 nach Fertigstellung und vollständiger Inbetriebnahme des Netzes erhalten wird.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung und es ergeht folgender

 


Stimmberechtigte: 17

 

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0