Bürgermeister Doepner berichtet von einem schriftlichen Antrag des Schützen- und Sportbundes die Abrechnung der Ballonfahrt im Rahmen des Gemeindefestes zu überprüfen. Er erläutert, dass 2 Ballonfahrkarten im Direktverkauf zu einem Preis à 240 EUR und 2 Fahrkarten im Rahmen der Tombola vergeben wurden. Die Abrechnung hierüber in Höhe von insgesamt 960 EUR wurde ebenfalls erläutert.

 

Des weiteren berichtet Bürgermeister Doepner detailliert über mehrere Telefonate am Veranstaltungstag, da die Ballonfahrt wetterabhängig sei. Der Unternehmer habe ihm mitgeteilt, dass er mit einem größeren Korb als bisher geplant käme und noch 1 Platz frei wäre. Diesen Platz habe seine Frau gegen Zahlung von 200 EUR gemietet.

 

Herr Geerdts berichtet von einem Schaden, der der Gemeinde in Höhe eines nicht gewährten Nachlasses entstanden sei. Es sei zudem Sache der Gemeinde und nicht des Unternehmers, wie die Plätze bei dem gebuchten Ballon für das Gemeindefest zu vergeben seien.

Gemeindevertreter Prieß weist darauf hin, dass ausweislich der Abrechnung kein Nachlass gewährt wurde, obwohl dieser in dem vorliegenden Angebot vorgesehen sei. Gemeindevertreter Matzpreiksch unterstützt diese Aussage.

 

Im Rahmen einer dann hitzig geführten Debatte, in dem aus dem Publikum der Verdacht der Vorteilnahme seitens des Bürgermeisters geäußert wird, erläutert Amtsdirektor Körber, dass hinsichtlich strafrechtlich relevanter Vorwürfe mit Bedacht und Sorgsamkeit umgegangen werden müsse, da dann die Angelegenheit dem normalen Verwaltungsabläufen entzogen sei, da hier Strafrechtsbehörden zuständig sind und die Angelegenheit prüfen müssten. Er erläutert, dass es sich ausweislich der Äußerung von Gemeindevertreter Prieß und Gemeindevertreter Matzpreiksch auch um eine Frage der korrekten Abrechnung seitens des Unternehmens handeln könnte, wenn denn anders abgerechnet wurde als im ursprünglichen Angebot vorgesehen war. Amtsdirektor Körber schlägt vor, dass sich der Finanzausschuss zwecks Rechnungskontrolle mit der Abrechnung der Ballonfahrt befassen könnte.

 

Diese Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen, es ergeht kein Beschluss.