Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen,

 

  1. der vorgelegten Abgabenkalkulation vom 01.02.2023 für die Kurabgabe in der Gemeinde Schönberg mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zuzustimmen.
  2. die vorgelegte Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg/ Holstein zu beschließen. Der Deckungsgrad, die Höhe der verschiedenen Kurabgabesätze und der Strandbenutzungsgebühr ergeben sich aus 8. Änderungssatzung. 

 


Herr Widder erklärt, dass die Neukalkulation der Kurabgabe zur Reduzierung des Haushaltdefizits beiträgt.

Das Muster zur Kalkulation erhielt der Tourist-Service aus dem Amt.

 

Auf Nachfragen von Herrn Bünning erläutert Herr Widder, dass laut eines Artikels in den Kieler Nachrichten ca. 80% der Gemeinden eine Kurabgabe i.H.v. 3,00€ erheben. Aktuell hat Eckernförde seine Kurabgabe auf 3,00€ in der Hauptsaison erhöht.

 

Herr Friese bittet um Beispiele für Leistungssteigerungen.

Herr Franke und Herr Hirt weisen auf die generellen Kostensteigerungen hin.

 

Herr Franke erkundigt sich nach einer gesonderten Regelung für den Deepenweg.

(Anmerkung der Protokollführerin: Der angesprochene Bereich gehört nicht zum Gebiet der Gemeinde Schönberg und wird daher von der Kurabgabesatzung nicht erfasst.)

 

Außerdem wird der Hinweis von Herrn Stelck aufgenommen, alle Preise in der Änderungssatzung mit Steuer auszuweisen.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0