Einwendungen gegen die vorgenannte Niederschrift werden nicht erhoben. Die Bürgervorsteherin gibt bekannt, dass die Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung dem Erschließungsvertrag zur Änderung 8a und dem Durchführungsvertrag zur Änderung 8b des Bebauungsplanes Nr. 15 zugestimmt habe. Außerdem habe die Gemeindevertretung einen Beschluss zur Ausschreibung des Seebrückenfestes für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Auftragsvergabe für den Erwerb von Strandkörben gefasst. Schließlich habe die Gemeindevertretung den Spendenbericht zur Kenntnis genommen.