Bürgermeister Steffen erläutert eingehend die allgemeine Finanzsituation der Kommunen und die der Gemeinde Wendtorf und geht dabei auch auf die notwendige Generierung von neuen Einnahmen ein.

 

Gemeindevertreter Bleidiessel erläutert ergänzend aus der Sitzung des Finanzausschusses und geht auf die dort empfohlene Anlehnung des Hebesatzes an die Zweitwohnungssteuersatzung ein. Der Finanzausschuss habe empfohlen, die Satzung zur Erhebung einer Stellplatzsteuer in der vorliegenden Form zu erlassen, jedoch mit einem Hebesatz von 8 % zu versehen.

 

Gemeindevertreter Petong erläutert, dass ihm bekannt sei, dass die Gemeinde nicht auf die Einnahmen angewiesen sei. Gleichwohl begrüßt er insbesondere aus Gründen der Steuergerechtigkeit den Erlass der vorliegenden Satzung. Er bedaure jedoch, dass die Abgabenlast für den Bürger insgesamt höher werde.

 

Auf Nachfrage erläutert Amtsdirektor Körber die Haltung anderer Gemeinden.

 

Es ergeht folgender

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegende Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer mit einem Hebesatz in Höhe von 8 %.

 

 


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0