Beschluss:

“Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen”.


Der Entwurf der HH-Satzung mit HH-Plan 2023 wird im Einzelnen beraten, auf die Durchsicht der kpl. Einzelpläne wird verzichtet, da allen Anwesenden das Zahlenwerk vorliegt. Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind veranschlagt mit 1.762.200,00 €. Der Verwaltungshaushalt weist keinen freien Finanzspielraum aus. Zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts ist eine Zuführung von 231.900,00 € aus dem Vermögenshaushalt veranschlagt.

Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen (Entnahme aus der Rücklage) und

Ausgaben von 296.400,00 € vorgesehen. Investitionen sind in Höhe von 64.500,00 € geplant.

Planerisch ergibt sich gemäß HH-Entwurf zum Jahresende eine Rücklage von ca. 1.047.478,56 €. Der Schuldenstand wird demnach - 0 - betragen.

Die geplanten anzuschaffenden Notrufsäulen (bisher nicht im HH-Entwurf erfasst) sind im Nachtragshaushalt oder bei den ü-planmäßigen Ausgaben zu erfassen.

Die Hebesätze sind unverändert: Grundsteuer A

220

Grundsteuer B

240

Gewerbesteuer

280

 

Man verständigt sich darauf, den Hebesatz der Gewerbesteuer ab 2024 anzupassen. Die Empfehlung ist mindestens 310 % (Höhe des Nivellierungshebesatzes).

 

Der Finanzausschuss / die Gemeindevertretung sollten diesbezüglich in der 2. Jahreshälfte einen entsprechenden Beschluss fassen.

 

Nach eingehender Prüfung und Beratung kommt der Finanzausschuss einstimmig zu folgendem