Sitzung: 14.02.2023 Finanzausschuss
Vorlage: WISCH/BV/060/2022
Beschluss:
“Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2023 mit
dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf
zu beschließen”.
Der Entwurf der HH-Satzung mit HH-Plan 2023
wird im Einzelnen beraten, auf die Durchsicht der kpl. Einzelpläne wird
verzichtet, da allen Anwesenden das Zahlenwerk vorliegt. Die Einnahmen und
Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind veranschlagt mit 1.762.200,00 €. Der
Verwaltungshaushalt weist keinen freien Finanzspielraum aus. Zum Ausgleich des
Verwaltungshaushalts ist eine Zuführung von 231.900,00 € aus dem
Vermögenshaushalt veranschlagt.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen (Entnahme
aus der Rücklage) und
Ausgaben von 296.400,00 € vorgesehen.
Investitionen sind in Höhe von 64.500,00 € geplant.
Planerisch ergibt sich gemäß HH-Entwurf zum
Jahresende eine Rücklage von ca. 1.047.478,56 €. Der Schuldenstand wird demnach
- 0 - betragen.
Die geplanten anzuschaffenden
Notrufsäulen (bisher nicht im HH-Entwurf erfasst) sind im Nachtragshaushalt
oder bei den ü-planmäßigen Ausgaben zu erfassen.
Die Hebesätze sind unverändert: Grundsteuer
A |
220 |
Grundsteuer B |
240 |
Gewerbesteuer |
280 |
Man verständigt sich darauf, den Hebesatz der
Gewerbesteuer ab 2024 anzupassen. Die Empfehlung ist mindestens 310 % (Höhe des
Nivellierungshebesatzes).
Der Finanzausschuss / die Gemeindevertretung
sollten diesbezüglich in der 2. Jahreshälfte einen entsprechenden Beschluss
fassen.
Nach eingehender Prüfung und Beratung kommt der Finanzausschuss einstimmig
zu folgendem