Es ergeben sich folgende Anmerkungen und Nachfragen zur Niederschrift.

 

Herr Bürgermeister Voß korrigiert seine in der Niederschrift unter TOP 12 festgehaltene Begründung zum Thema Unbefangenheit von Herrn Eschenlauer.

Nach Klärung mit der Amtsverwaltung gilt immer das Prinzip befangen oder nicht befangen, unabhängig davon ob ein Beschluss gefasst wird oder nicht. Diese Begründung kommt also nicht zum Tragen. Die Unbefangenheit von Herrn Eschenlauer war aber trotzdem gegeben, da er durch seine berufliche Tätigkeit lediglich einer involvierten Berufsgruppe zuzuordnen war. Diese Begründung ist in der Niederschrift korrekt vermerkt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Aulitzky zu TO-Punkt 15 der Niederschrift, stellt Herr Bürgermeister Voß klar, dass im Werkausschuss ausschließlich die Liegenschaften des Gemeindebetriebes behandelt und somit in der vorgelegten Übersicht aufgeführt worden sind.

 

Herr Eschenlauer bezieht sich auf TO-Punkt 10 der Niederschrift und fragt nach, ob das zugesagte Angebot zur Erstellung der Wertschöpfungsanalyse bereits weitergeleitet wurde.

Herr Bürgermeister Voß berichtet, dass der Versand erfolgt ist.

 

 

Der Vorsitzende Herr Meggle teilt mit, dass es im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 07.01.2023 um die Sanierung der Wellenschutzwand sowie den Verhandlungsstand zum Kiosk Höhe Birkenweg ging.