Einwendungen gegen die vorgenannte Niederschrift werden nicht vorgetragen. Der Bürgervorsteher gibt die nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. Dies waren jeweils eine Auftragsvergabe für die Sanierung der Wellenschutzwand und für die Maßnahmenumsetzung im Naturerlebnisraum Dünenlandschaft.