Der Gemeindewahlleiter erläutert, dass die soeben zugelassenen Wahlvorschläge in Kürze öffentlich bekannt gemacht werden. Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge wird jedoch in Abweichung von der Praxis der vorherigen Kommunalwahlen keine Angaben über die Anschrift der kandidierenden Personen enthalten. Dies dient dem Schutz der kandidierenden Personen, um zu verhindern, dass sie Opfer von Anfeindungen aus dem extremistischen Raum werden. Ebenso wenig wird das vollständige Geburtsdatum veröffentlicht werden. Es bleibt bei der Veröffentlichung des Geburtsjahrgangs.

 

Darüber hinaus wirbt der Gemeindewahlleiter darum, sich als Mitglied im Wahlvorstand zur Verfügung zu stellen. Insbesondere in der Gemeinde Laboe besteht ein erheblicher Mangel an Freiwilligen.