Der Gemeindewahlleiter verpflichtet folgende Mitglieder des Gemeindewahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten:

 

¾     Angelika Gafert

 

¾     Joachim Gafert.