Bürgermeister Herr Voß erläutert in Bezug auf die vor der Sitzung vorangegangene Verpflichtung der Mitglieder des SeniorInnenbeirates Laboe das Teilnahmerecht der Mitglieder an nicht öffentlichen Sitzungen. Ein Teilnahmerecht bestünde immer dann, wenn Belange von Seniorinnen und Senioren betroffen sein könnten. Ein Teilnahmerecht an nicht öffentlichen Bekanntgaben und Anfragen und nicht öffentlichen Mitteilungen des Bürgermeisters in Sitzungen bestehe nicht. So stelle sich die rechtliche Lage nach Satzung und Gemeindeordnung dar.

 

Abschließend lobt Bürgermeister Herr Voß die Arbeit des SeniorInnenbeirates Laboe und hebt besonders die gute Einbringung in die verschiedensten Bereiche hervor. Es sei dem SeniorInnenbeirat nicht nur gelungen, für die Belange von Seniorinnen und Senioren einzustehen, sondern auch eine generationsübergreifende Verbindung zwischen „Jung & Alt“ durch verschiedene Projekte herzustellen. Bürgermeister Herr Voß bedankt sich für die bisher gute und produktive Zusammenarbeit.

 

Sitzungsende: 19.45 Uhr