Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „südlich der Straße Achtern Diek, nördlich der K 44 und östlich der Straße Haubrook“. (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Das Verfahren ist nach § 13 b Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren durchzuführen.

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen ist dem Planungsbüro B2K und dn Ingenieure GmbH, Herrn Kühle, und für die naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro ALSE, Herrn Dr. Liedl, zu erteilen.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten, es ist hierzu ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.

 


Gemeindevertreter Lohmeier berichtet von dem genossenschaftlichen Wohnprojekt am Wendtorfer Strand.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabebezogenen Bebauungsplanes kann nach § 13 b des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren kann auf eine Umweltprüfung mit Umweltbericht sowie auf eine vorgezogene Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit verzichtet werden. Auch muss in einem beschleunigten Verfahren der Flächennutzungsplan nicht geändert werden. Sehr wohl muss es jedoch eine artenschutzrechtliche Bewertung der Fläche geben. Sollte sich im Laufe des Planverfahrens herausstellen, dass das beschleunigte Verfahren z.B. aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht angewendet werden kann, so kann das Verfahren auch dann noch auf das sogenannte Regelverfahren umgestellt werden.

 

Die Planinhalte werden im Laufe des Planverfahrens erarbeitet und nach Beratung und Beschlussfassung im Bebauungsplan festgesetzt. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten. 

 


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Bürgermeister Heller betritt wieder den Sitzungssaal u. übernimmt die Sitzungsleitung.