Frau Gemeindevertreterin Biewald verweist auf ein redaktionelles Versehen. Ein Redebeitrag sei doppelt aufgeführt. Sie erläutert dies kurz.

 

Weitere Einwendungen werden nicht vorgetragen. Der Bürgervorsteher gibt die in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. Dies war eine Beschlussfassung zu einem Flächentausch an der Pumpstation des AZV.