Der Vorsitzende berichtet über ein Planungsgespräch, welches am 14.11.2022 stattgefunden hat und innerhalb dessen festgestellt wurde, dass keine artenschutzrechtlich relevanten Einwände zu befürchten seien.

 

Die endgültige Klärung für die Ableitung des Regenwassers steht noch aus.

 

Am 17.11.2022 wurde eine Beratung bei Rechtsanwalt Doktor Mischa Färber in Anspruch genommen. Hierzu wird unter TOP 15 berichtet werden.

 

Der Entwurf für den Bebauungsplan Nummer 4 soll auch Festsetzungen enthalten, die sich auf Fotovoltaikanlagen und begrünte Dächer beziehen (planerische Vorgabe).

 

Als naturschutzrechtlicher Ausgleich wird eine Fläche in einer Größe von circa 2.500 m² benötigt. Zudem sind rund 110 laufende Meter als Ersatz für einen Knick vorzusehen. Die Ausgleichsfläche kann entweder durch den Erwerb von sogenannten Ökopunkten zu jeweils 5,00 EUR pro m² oder durch die Herausnahme einer Fläche aus der Bewirtschaftung der Land- bzw. Forstwirtschaft zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung sprechen sich einstimmig dafür aus, den Bürgermeister damit zu beauftragen, Sondierungsverhandlungen für die Bereitstellung einer Fläche zu führen.