Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt erklärt sich Bgm. Mönkemeier für befangen und verlässt den Sitzungssaal.

 

Herr Lamp übernimmt die Sitzungsleitung und erläutert den Sachverhalt, der sich wie folgt darstellt:

 

Die Pflegearbeiten in der Gemeinde Lutterbek wurden laut Vertragsabschluss vom 07.03.2017 nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung extern an einen Dienstleister vergeben.

Grundlagen des Vertragsabschlusses war ein aufgeführtes Leistungsverzeichnis.

Laut Leistungsverzeichnet ergab sich somit ein Jahresbetrag brutto von 9.710,40 € = pro. Monat 809,20 € Brutto.

Durch Preissteigerungen in den einzelnen Jahren belaufen sich die Kosten im Jahre 2022 auf einen Jahresbeitrag brutto 13.943,40 € = pro. Monat 1.161,95 € Brutto.

Es ergibt sich somit eine Preissteigerung von 4.233,00 €

 

Notwendige zusätzliche Arbeiten (Pflegearbeiten)wurden bisher in Eigenleistung ehrenamtlich vorwiegend vom Bürgermeister mit eigenen Maschinen erledigt.

Der Umfang dieser zusätzlichen Pflegearbeiten wurde im Leistungsverzeichnis blau hinterlegt.

 

Bei der Bereitschaft, diese Arbeiten weiterhin ehrenamtlich ohne jegliche Entschädigung vorzunehmen handelt es sich in keinster Weise um eine Selbstverständlichkeit.

 

Die Gemeindevertretung hat sich daher in Kenntnis dieser Umstände mit der Angelegenheit in ihrer Sitzung am 19.11.2022 befasst und dabei empfohlen, dass der Haupt- und Finanzausschuss auf Basis der nachfolgenden Lösungsansätze eine Empfehlung ausspricht:

 

  1. Vergleichsangebot einholen, zur besseren Bewertung der tatsächlichen Kosten.
  2. Bewertung der Eigenleistung
  3. Wertung und Gegenüberstellung der einzelnen Angebote

a.    Angebot Probsteier Haus Service- Ernst Hansen

b.    Angebot Garten und Landschaftsbau Fredo Rölk

c.     Angebot Mönkemeier für die zusätzlichen Pflegearbeiten

  1. Beratung über eine Kooperation mit umliegenden Bauhöfen (Vergabe von Teilaufträgen oder Komplettübertragung)
  2. Einstellung eines eigenen Gemeindearbeiters
  3. Beschlussempfehlung für den Gemeinderat

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt 18 im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.