Herr Gerlach vom Amt Probstei erläutert die Hinter- und Beweggründe einer Stellplatzsteuer. Der Satzungstext ist eng an die Satzung der Zweitwohnungssteuer angelehnt, die in der Gemeinde bereits erhoben wird. Der FA und die anwesenden Gemeindevertreter diskutieren den Satzungsentwurf und stellen Fragen dazu an Herrn Gerlach. Die Höhe der Steuer soll auf 8% festgesetzt werden, da dies auch dem momentanen Satz der Zweitwohnungssteuer entspricht.

Die anwesenden FA-Mitglieder empfehlen dem Gemeinderat einstimmig, den vorliegenden Satzungsentwurf mit dieser Änderung zu beschließen.