Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung 8 b des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet „nördlich der Straße Fernautal sowie westlich und südlich vom Linauweg“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

 


Herr Gemeindevertreter Hirt ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend (§ 22 Gemeindeordnung).

 

Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage. Der Bürgermeister gibt ergänzende Hinweise.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 1