Beschluss:

Die Gemeindevertretung Prasdorf beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Prasdorf über die Entschädigung der in der Gemeinde Prasdorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) zum 01.01.2023.


Der Vorsitzende unterrichtet die Mitglieder über die mit dieser Änderungssatzung einhergehenden Erhöhungen der Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen für die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister, die Gemeindevertreter*innen, Fraktionsvorsitzende und bürgerliche Mitglieder.

 

Frau Schneekloth vertritt die Meinung, dass die mit den Erhöhungen entstehenden Mehrkosten von insgesamt ca. 2.000 € an anderer Stelle dringender benötigt werden. Zudem hält sie den gewählten Zeitpunkt in der aktuellen Wirtschaftslage für ungünstig und ist der Auffassung, hiermit ein falsches Signal an die Einwohner zu senden.

Sie werde daher dagegen stimmen.

 

Herr Grygiel entgegnet, mit der Erhöhung der Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen die Attraktivität des kommunalpolitischen Ehrenamts in der Gemeinde zu steigern und damit auch eher neue Mitglieder für die kommende Wahlperiode gewinnen zu können. Zudem sieht er die höhere Entschädigung auch als eine Wertschätzung gegenüber allen Mitwirkenden an, die sich viele Stunden in der Woche mit ihren Sachthemen befassen.

 

Herr Kruse teilt mit, sich zu enthalten, da auch eine Verdoppelung des Sitzungsgeldes um 120 € pro Jahr für ihn persönlich keinen großen finanziellen Unterschied darstellen und er die 2.000 € Mehrkosten, wie auch Frau Schneekloth, in anderen Maßnahmen der Gemeinde besser aufgehoben sieht.

Aus diesem Grund werde er sich enthalten.

 

Der Bürgermeister lässt daraufhin abstimmen.


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 3

Befangen: 0

 

Der Entwurf zur 2. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Prasdorf gilt damit als abgelehnt.