Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens von der Öffentlichkeit, sowie den Behörden vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Ortsteil Pülsen, nördlich des Birkenwegs,und östlich der Bebauung Wiesenhof“ zu mit der Abweichung, dass Blockbohlenhäuser zur Bebauung zugelassen werden sollen und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer von einem Monat gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, sie sind während dieser Zeit auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Herr Finck beantragt eine Abstimmung herbei zu führen, ob in dem Gebiet Holzblockbohlenhäuser zugelassen werden sollen.

 

Beschluss:

Sollen Holzblockbohlenhäuser zugelassen werden?

 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0