Beschluss:

1.      Die vorgelegte Inventarliste wurde auf eine Notwendigkeit auf eine Beschaffung der einzelnen Vorschläge durchgearbeitet.

Dabei wurden die Notwendigkeit der Beschaffung der einzelnen Positionen nach folgenden Kriterien ausgewählt:

a)      Beschaffung erforderlich „E“

b)      Beschaffung wünschenswert „W“

c)      Beschaffung nicht erforderlich „NE“

 

2.      Eine Beschaffung erfolgt unter dem Vorbehalt des Beschlusses zu TOP 7 Ziffer 2.

 


Ein Inventarvorschlag der Innenarchitektin, Frau Stoltenberg, vorgelegt. Die Notwendigkeit der Inventarbeschaffung aus dem Vorschlag wird nach drei Kriterien einzeln bewertet. Jeder Vorschlag erhält den Vermerk E – erforderlich, W- wünschenswert oder NE – nicht erforderlich.

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0