Herr Blank vom Architekturbüro Blank stellt ebenfalls sehr detailliert den Vorentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 A der Gemeinde Stein dar. Für die konkreten Planungen sind die geltenden Bestimmungen des Flächennutzungsplans zu berücksichtigen.

 

Im nordöstlichen Bereich des Planungsgebietes, in dem auch die Neuanlage des Spielplatzes erfolgt ist, befindet sich jetzt ein Baufenster mit dem besonderen Nutzungszweck „Strandgastronomie“. Die Grundfläche darf max. 150 m² nicht überschreiten. Die max. Bauhöhe ist mit 5 m angegeben.

 

Die Vorplanungen finden die uneingeschränkte Zustimmung aller Ausschussmitglieder. Die weiteren Planungsschritte können jetzt eingeleitet werden. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.