Sitzung: 07.12.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Herr Blank vom Architekturbüro Blank stellt
den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Stein ausführlich und
detailliert vor und erläutert die erforderlichen Festsetzungen.
Er skizziert zunächst das Planungsgebiet und
stellt Art und Maß der baulichen Nutzung dar. Im Bereich der alten Hofstelle
empfiehlt Herr Blank die Festsetzung als Dörfliches Wohngebiet vorzunehmen,
dadurch ist eine Feinsteuerung der Nutzung besser möglich. In diesem Gebiet
sind Wohnungen grundsätzlich nur als
Dauerwohnungen möglich. Ferienwohnungen
sind nur zulässig als einer Dauerwohnnutzung als Hauptnutzung in der
Geschossfläche deutlich untergeordnete Nutzung.
Zweitwohnungen sollen im gesamten
Planungsgebiet nicht zulässig sein.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss
nehmen die Ausführungen von Herrn Blank zustimmend zur Kenntnis. Für die
weitere Planung erfolgt das einstimmige Votum des Ausschusses im Bereich der
alten Hofstelle in den Baufeldern 1, 4 und 5 der Teilgebiete 5 und 6 nur
Dauerwohnungen zuzulassen, wobei in den Baufeldern 4 und 5 auch Dauerwohnungen
mit einer gewerblichen Nutzung (sog. Nichtstörendes Gewerbe) zulässig sein
soll. Ferienwohnungen wären nur in den Baufeldern 2 und 3 der Teilgebiete 5 und
6 zulässig, wobei hier natürlich auch Dauerwohnungen zulässig sind.