Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

Die Annahme  der vorliegenden Kalkulation zu Benutzungsgebühren zur Deckung der

Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Probsteierhagen.

 

Sowie die „ Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der

Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Probsteierhagen „

( Gewässerrunterhaltungsgebührensatzung – GewässerUnhGebSa ) in der Fassung des

vorliegenden Entwurfes

 


Die Gemeinde erhebt Gewässerunterhaltungsgebühren zur Deckung der Kosten (eigene Aufwendungen, Mitgliedsbeiträge an den Gewässerunterhaltungsverband, Verwaltungsberühren).

 

Aufgrund einer Rechtslücke konnten die Kosten, die der Gemeinde bis 2019 entstanden nicht auf die Einwohner umgelegt werden.

 

Die neue Gesetzgebung lässt nun die Umlage zu.

 

Durch die Veränderung ist es erforderlich, eine Neufassung der Satzung zu beschließen. Für die Jahre 2020 und 2021 ergeben sich Überdeckungen, die durch die Neukalkulation ausgeglichen werden sollen.

 

Im Anschluss der Erklärung des TOP 6 trägt die Bürgermeisterin den entsprechenden Beschlussvorschlag vor.

 

 


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0