Der Vorsitzende erkundigt sich nach der Verantwortlichkeit für Personen, die obdachlos sind. Es wird auf das Recht der Obdachlosigkeit verwiesen, solange keine Gefahr für Leib und Leben besteht.

Weitere Mitteilungen gibt es nicht.

 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 19:45 Uhr.