Auf Anfrage von Bürgermeisterin Mews erläutert Herr Griesbach das weitere Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet nördlich und südlich der Schönberger Straße 1-2. Nachdem der Aufstellungsbeschluss gefasst und die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt sind, wird das Protokoll zu dieser Informationsveranstaltung nunmehr vom Architekten, Herrn Kühle, ausgewertet und er wird der Gemeindevertretung Vorschläge unterbreiten, wie die Gemeinde mit den vorgetragenen Anregungen der Bürgerinnen und Bürger umgehen sollte. Nachdem zunächst eine Diskussion im Bauausschuss erfolgen wird, wird der Rechtsplan einschließlich der Begründung erstellt und dann von der Gemeindevertretung zu beschließen sein. Der Bebauungsplan wird dann für einen Monat in der Amtsverwaltung öffentlich ausgelegt und es werden die sogenannten Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan aufgefordert. Die Bürgerinnen und Bürger haben während der Auslegung die Möglichkeit, die Planung einzusehen und sie dürfen Anregungen zu der Planung äußern oder schriftlich vortragen. Die vorgetragenen Anregungen sind dann wiederum von der Gemeindevertretung zu prüfen und abzuwägen und, soweit keine Planänderungen mehr beschlossen werden, ist  dann der Satzungsbeschluss zu fassen. Der Bebauungsplan wird durch Veröffentlichung im Probsteier Herold rechtskräftig gemacht.

 

Bürgermeisterin Mews spricht sodann ihren Dank an die Hersteller der Strohfiguren aus. Das gilt insbesondere auch für die Reparatur nach dem Wandalismus. Der Hirsch, der auf dem Kreisel platziert ist, wirkt nach der Reparatur noch imposanter als zuvor. Die am Baumpfad abgerissenen Schilder wurden wiedergefunden, sie werden in Kürze wieder angebracht. Die erforderlichen neuen Schilder werden erst installiert, wenn der Boden nicht mehr so hart ist.

 

Frau Mews bedankt sich daraufhin bei den Gästen und schließt damit den öffentlichen Teil der Sitzung.