Herr Hildebrandt hat eine Nachfrage zur Vorfahrtsregelung der Straßen Hafenblick und Bullbrügge. Er möchte wissen, ob es sich um öffentliche Straßen handelt und aus diesem Grund alle abzweigenden/einmündenden Straßen nachrangig behandelt werden.

Herr Bürgermeister Voß verweist wiederholt darauf, dass es aus verkehrsrechtlicher Sicht völlig unerheblich ist, ob es sich um öffentliche oder private Straßen handelt. Die Vorfahrtsregelungen müssen eindeutig erkennbar sein. Darüber hinaus gilt auf privaten Parkplätzen ein erhöhtes Gebot der Rücksichtnahme. Er wird den angesprochenen Sachverhalt des Parkplatzes noch einmal rechtlich prüfen und eine Antwort im Bauausschuss erteilen.