Sitzung: 01.12.2022 Finanz- und Lenkungsausschuss
Beschluss:
Der Finanz- und
Lenkungsausschuss empfiehlt die Zuschüsse zu beantragen und dazu umgehend einen
Energieberater in Abstimmung mit dem Architekten des Feuerwehrgebäudes zu
beauftragen.
Beim neuen
Feuerwehrhaus soll mit erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme ein
Anteil von mindestens 55 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes
erforderlichen Energiebedarfs erbracht werden. Damit wird die „Effizienzgebäude
EE“-Klasse erreicht und es kann ein
Investitionskostenzuschuss bei Neubauten von Nichtwohngebäuden von z. Zt. 12,5
% beantragt werden. Die Beantragung muss über einen bei der BAFA gelisteten
Energieberater erfolgen. Die Kosten für den Energieberater werden gesondert
bezuschusst.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |