Beschluss:

 

Der Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt die Zuschüsse zu beantragen und dazu umgehend einen Energieberater in Abstimmung mit dem Architekten des Feuerwehrgebäudes zu beauftragen.

 


Beim neuen Feuerwehrhaus soll mit erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme ein Anteil von mindestens 55 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbracht werden. Damit wird die „Effizienzgebäude EE“-Klasse erreicht und es kann ein Investitionskostenzuschuss bei Neubauten von Nichtwohngebäuden von z. Zt. 12,5 % beantragt werden. Die Beantragung muss über einen bei der BAFA gelisteten Energieberater erfolgen. Die Kosten für den Energieberater werden gesondert bezuschusst.

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0