Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung begrüßt grundsätzlich das Vorhaben einer Freiflächen- Photovoltaikanlage in der Gemeinde Barsbek. Bevor jedoch die entsprechenden Bauleitplanverfahren eingeleitet werden, ist bereits eine Weißflächenstudie durchzuführen. Der Untersuchungsraum muss das gesamte Gemeindegebiet umfassen.

 

  1. Die Planverfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Ausweisung von Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen sollen eingeleitet werden, wenn im Ergebnis der Weißflächenstudie die bereits in Aussicht genommenen Flächen für den Bau der Photovoltaikfreiflächenanlagen auch zu den am besten geeigneten Flächen gehören.    

 

 


Vor der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens ist vom Investor eine entsprechende Auswertung der in Frage stehenden Flächen (Weißflächenabgleich) präsentieren zu lassen.

 

Dies folgt aus den raumordnerischen Vorgaben der fachlich zuständigen Landesministerien. Hierzu hatten diese den gemeinsamen Beratungserlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) und des Ministeriums für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) vom 01.09.2021 (Amtsblatt Schleswig-Holstein 2022, Seite 118) herausgegeben.

 

Es ist notwendig,

 

  1. zunächst Potenzialflächen zu identifizieren, die für eine entsprechende Nutzung grundsätzlich in Betracht kommen („Weißflächenstudie).

 

  1. diese Potenzialflächen anhand von harten Tabukriterien und

 

  1. anschließend anhand von weichen Tabukriterien zu bewerten.

 

Im Rahmen der Bauleitplanung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist für eine rechtmäßige Abwägung immer eine Alternativenprüfung erforderlich, die als Bestandteil der Planbegründung zu dokumentieren ist. Aufgrund der Größe der Anlagen und der damit verbundenen räumlichen Auswirkungen muss hierbei der Betrachtungsraum über die Gemeindegrenzen hinausgehen.

 

Da dies mit Kosten verbunden ist, bittet der Investor darum, dass die Gemeinde einen Grundsatzbeschluss bezüglich einer Freiflächen-Photovoltaikanlage fasst, ob grundsätzlich solch eine Anlage in dem Gemeindegebiet gewollt ist. Die Beauftragung der „Weißflächenstudie“ erfolgt durch den Investor, sowie die Kostenübernahme.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0