Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

a)    die Annahme der vorliegenden Kalkulation zu Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Barsbek 

 

b)    sowie die „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Barsbek (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung – GewässerUnhGebSa)“ in der Fassung des vorliegenden Entwurfs.

 

 


Die Gemeinde Barsbek erhebt Gewässerunterhaltungsgebühren zur Deckung der Kosten, die der Gemeinde für die Aufgabenerfüllung der Gewässerunterhaltung entstehen. Dies sind eigene Aufwendungen, Mitgliedsbeiträge an Gewässerunterhaltungsverbände und Verwaltungskosten.

 

Insgesamt hat der Gewässerunterhaltungsverband Schönberger Au eine Erhöhung der Gebühren ab 2020 umgesetzt, zum Jahr 2023 wird voraussichtlich eine weitere Erhöhung erfolgen. Diese ist in der Kalkulation berücksichtigt. Für die Jahre 2020 und 2021 ergeben sich Unterdeckungen, die über die Neukalkulation ausgeglichen werden sollen.

 

Die Erhebung kann nicht im gesamten Gemeindegebiet erfolgen, da Teile im Bereich des Deich- und Entwässerungsverbandes Probstei liegen. Dieser führt die Gewässerunterhaltung hier durch und erhebt eigenständige Gebühren.

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0