Der Vorsitzende berichtet, dass die Bundesregierung im Rahmen des Jahresteuergesetzes 2022 plant, die Übergangsfrist, nach der die Kommunen das bisherige Recht weiter anwenden können, bis zum 31.12.2024 zu verlängern. Die Fachleute schätzen die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ein, dass dieses zum 01.01.2023 auch tatsächlich so beschlossen wird. Zum derzeitigen Zeitpunkt müsse man daher keine Entscheidung treffen. Hierüber herrscht Einvernehmen.