Frau Maß hat folgende Anmerkungen zum Protokoll: Beim Brückenfundament unter TOP 6 handelt es sich nicht um eine Beton- sondern um eine Schachtgründung. Im TOP 7 ist die Tragfähigkeit des Untergrundes durchaus gegeben. Es muss lediglich der Oberboden abgetragen werden. Beim TOP 14 ist keine B-Plan-Änderung erforderlich, es ist nur ein Befreiungsantrag vom B-Plan zu stellen.

 

Der Vorsitzende gibt folgende, im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt:

 

TOP 13: Auftragsvergabe zum TOP 6: Neubau der Brücke über die Hagener Au

TOP 13.1: Der Neubau an sich

TOP 13.2: Die erforderliche Pfahlgründung

TOP 14: Sanierung Gehweg Pommernring von Einmündung Wulfsdorfer Weg bis Mecklenburger Straße einschl. der Absenkung im Bereich der Grundstücke 1a bis 1c

TOP 15: Beschluss über den Auftrag zur Verbesserung bzw. Erneuerung des Dorfplatzes