Beschluss:

 

1.    Der Bau- und Umweltausschusses empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägungen der im Rahmen des Beteiligungs- bzw. Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 (Teil 2) gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen.    

                                                                  

2.    Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 (Teil 2) für das Gebiet „südlich der Bebauung der Straße „Zum See“, westlich und nördlich der Dorfstraße und östlich der freien Landschaft“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägungen noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die Begründung ist in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung zu billigen.

 

3.    Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 (Teil 2) ist somit durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

 

Auf das Anlagenverzeichnis in Mandatos mit Planentwurf, Kurzbegründung und Abwägungsvorschlägen wird Bezug genommen. Zudem wird nochmals hervorgehoben, dass der Kronenbereich der benachbarten Eiche komplett geschützt ist, d.h. im geschützten Bereich dürfen keinerlei Gebäude (inkl. kleine, nicht genehmigungsfähige Gebäude bis zu 30m2 aufgestellt werden). Dies ist von der Gemeinde zu beobachten.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung am 21.04.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 (Teil 2) zur Ausweisung eines Baufeldes auf dem Grundstück „Strandstraße 25.“

Da das Verfahren als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt wird, wurde auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit abgesehen.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.06.2022 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gem. § 3 BauGB per öffentlicher Auslegung in der Zeit vom 18.07.2022 bis zum 19.08.2022 durchgeführt und die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägungen der im Rahmen des Beteiligungs- bzw. Offenlegungs-        verfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 (Teil 2) als Satzung zu beschließen.

 

 

 

 


Stimmberechtigte: 5

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0