Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.

 


Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Krokau mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 619.800 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 15.700 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer A, 390 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%, Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Im Haushaltsjahr 2023 werden Gesamteinnahmen in Höhe von 619.800 € erwartet. Diese liegen damit um 11.700 € unter dem Vorjahreswert. Allerdings beinhaltete der Vorjahreswert eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 33.200 €. Diese Zuführung ist im Haushaltsjahr 2023 planerisch nicht mehr erforderlich. Um diesen Betrag bereinigt liegen die Einnahmen der Gemeinde Krokau im Haushaltsjahr 2023 um 21.500 € über dem Vorjahresniveau.

Nach der Steuerschätzung vom Mai 2022 werden insbesondere beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer höhere Einnahmen erwartet.

 

Auf der Ausgabenseite steigen Gesamtausgaben der sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Hauptgruppe 5/6) mit einer Gesamtsumme von 83.900 € um 5.400 € an. Für die Umstellung der Buchführung auf die sog. „Doppik“ zum Haushaltsjahr 2024 müssen noch die Bilanzwerte der Regenwasserbeseitigungsanlagen ermittelt werden. Hierzu bedarf es der Inanspruchnahme eines Ingenieurbüros.

 

Die Veranschlagungen im Bereich der Hauptgruppe 7: Zuweisungen und Zuschüsse fallen mit 203.200 € um 41.900 € niedriger aus. Nach der durch die Fachabteilung gefertigte Prognoseberechnung sollen die Betreuungskosten für Kinder in Kindertagesstätten deutlich zurückgehen. Ferner beinhaltete der Vorjahresansatz auch eine Nachzahlung aus Vorjahren, die jetzt nicht mehr zum Tragen kommt.

 

In der Hauptgruppe 8 (Sonstige Finanzausgaben) sind Gesamtausgaben von 317.600 € veranschlagt worden. Diese Ausgaben übersteigen den Vorjahresansatz um 24.500 €. Hiervon entfallen jedoch eine um rd. 10.000 € höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt aufgrund der insgesamt positiven Haushaltsentwicklung. Die tatsächlichen höheren Aufwendungen von 14.500 € entfallen auf höhere Umlageverpflichtungen bei der Kreis- und Amtsumlage.

 

Die Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen wieder aus um die Gesamtausgaben zu decken. Der Verwaltungshaushalt weist einen freien Finanzspielraum von 9.600 € aus.

 

Da im Vermögenshaushalt keine Investitionsmaßnahmen geplant sind, ist planerisch eine Rücklagenzuführung von 9.600 € möglich.

 


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0