Beschluss:    Auf Grundlage der vom Amt zur Verfügung gestellten Daten spricht sich der Haupt- und Finanzausschuss für die Erhebung einer Stellplatzsteuer zum 01.01.2011 aus.

 


Der Bürgermeister erläutert ausführlich die Vorlage; dies auch vor dem Hintergrund aktueller Haushaltsdaten und einer Prognose für die Entwicklung des Haushaltsdefizits in 2010, das sich voraussichtlich auf ca. 100.000 € +./. X erhöhen werde.

 

Ausschussmitglied Petersen hat Probleme bei der Vorstellung der Durchführung dieser Stellplatzsteuer. Sie erkundigt sich, wie die Gemeinde an die erforderlichen Daten herankomme.

 

Amtsmitarbeiter Gerlach erläutert, dass dies im Wege eines Auskunftsersuchens an den Campingplatzbetreiber erfolgen werde.

 

Der Bürgermeister ergänzt, dass eine entsprechende Auskunftsverpflichtung in eine Satzung mit aufgenommen werde.

 

Ausschussmitglied Petersen erkundigt sich ferner, ob Voraussetzung für die Erhebung der Steuer sei, dass sich der Urlauber 43 Tage am Stück auf dem Campingplatz aufhalte.

 

Amtsmitarbeiter Gerlach erläutert, dass dies in der Regel bei Dauercampern sicherlich der Fall sei, aber man werde im Satzungstext dafür Sorge tragen, dass letztendlich diese 43-Tage-Regelung nicht unterlaufen werden könne, indem jemand nach 40 Tagen abreist, um sich dann nach einigen Tagen den Stellplatz erneut zu mieten. Dies hält er allerdings auch in der Praxis für unwahrscheinlich.

 

Ausschussmitglied Petersen sieht dies bei den Campingwagen ebenso. Sie denke allerdings an die Wohnmobile, die häufig herumtouren. Sie frage sich, wie man diese erfasse.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass Wohnmobile in der Regel nicht lange an einem Ort stehen, aber auch die Wohnmobilisten müsse man sicherlich bei der Satzungserstellung im Fokus haben.

 

Ausschussmitglied Petersen stellt fest, dass die Gemeinde dann also in erster Linie auf die Angaben der Campingplatzbetreiber angewiesen sei, da diese die erforderlichen Daten zur Erhebung der Steuer liefern müssten. Diese haben daher einen sehr großen Mehraufwand, der sicherlich nicht auf Gegenliebe stoßen wird.

 

Der Bürgermeister zieht den Vergleich zur Zweitwohnungssteuer. Bei Einführung dieser Steuer gab es seinerzeit zu Anfang sehr viele Proteste und dementsprechend auch viele Widersprüche und Klagverfahren. Im Laufe der Zeit haben sich diese Verfahren deutlich reduziert. Er rechnet bei Einführung einer Stellplatzsteuer mit einem ähnlichen Verlauf.

 

Auch Ausschussmitglied Cordts sieht es so, dass die Anfangsphase schwierig werden wird, aber in der Regel sind die Dauercamper über Jahre hinweg auf dem gleichen Campingplatz und den Campingplatzbetreibern insoweit auch bekannt, so dass der Aufwand sich in Grenzen halten dürfte. Er verweist auf einen Antrag, der in den Landtag eingebracht worden sei, wonach es zukünftig ggf. auch möglich sein wird, Immobilheime und auch Hütten auf Campingplätzen aufzustellen. Er erklärt, dass die Verwaltungsvorlage für ihn sehr gut aufbereitet, schlüssig und informativ sei. Seiner Auffassung nach sollte man an die Sache herangehen. Der Verwaltungsaufwand wird sicherlich nach Anlaufen auch in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen. Vor einem Wettbewerb mit anderen Tourismusgemeinden habe er keine Angst, weil Schönberg letztendlich eine exponierte Lage habe und sehr attraktiv sei. Der Aufschrei, der erst einmal kommen wird, müsse die Gemeinde aushalten. Seiner Auffassung nach sollte man die Diskussion anschieben und die möglicherweise entstehenden gesetzlichen Neuerungen mit in den Satzungsentwurf einfließen lassen.

 

Ausschussmitglied Manstein fragt sich, wie der in der Vorlage aufgeführte Verwaltungskostenbeitrag zustande kommt und wie er sich entwickeln wird.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass es sich hier um eine Pauschalgröße auf Basis von geschätzten Zeitanteilen und KGSt-Sätzen handelt. Bei der Kalkulation handelt es sich um den gewogenen Durchschnitt.

 

Amtsmitarbeiter Gerlach erläutert ergänzend, dass man bei der Berechnung eine 15-minütige Bearbeitungszeit pro Fall zugrunde gelegt habe, die sicherlich in der Anfangszeit deutlich überschritten werden dürfte. Insofern handelt es sich in der Tat um einen Durchschnittswert.

 

Ausschussmitglied Manstein stellt klar, dass dann also dieser genannte Betrag über einen längerfristigen Zeitraum bestehen bleibe und sich nicht innerhalb kürzester Zeit deutlich erhöhen werde.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass man dies sicherlich noch einmal mit dem Amt explizit aushandeln müsse. Ziel sei es aber, auf jeden Fall einen Durchschnittswert zu erzielen, der über einen längeren Zeitraum unverändert bestehen bleibt.

 

Amtsmitarbeiter Gerlach und der Bürgermeister beantworten weitere Fragen zu den Inhalten der Verwaltungsvorlage.

 

Ausschussmitglied Mainz erklärt für die SPD, dass diese dafür sei, das Thema anzugehen. Er würde diesen Schritt gern gemeinsam mit den Umlandgemeinden gehen, aber auf der anderen Seite ist er auch der Meinung der EIS, dass Schönberg attraktiv genug ist, um die Steuer notfalls auch alleine zu erheben.

 

Der Bürgermeister verweist darauf, dass Schönberg seinerzeit auch die Zweitwohnungssteuer als Vorreiter allein erhoben habe. Es stelle sich auch hier die Grundsatzfrage, ob sich die Gemeinde Schönberg auch mit dem Thema weiter befassen will, wenn keine der Umlandgemeinden mitmacht.

 

Für Ausschussmitglied Mainz ist dies eine schwierige Frage, da die SPD es grundsätzlich begrüßen würde, dass die übrigen Gemeinden mitziehen. Aber er ist der Auffassung, dass Schönberg es trotzdem angehen sollte, allein schon wegen der Not der Kassenlage.

 

Ausschussmitglied Cordts erklärt, dass die EIS diesen Weg auf jeden Fall beschreiten will. Wenn man sparen wolle, müsse man auch nach neuen Einnahmen suchen.

 

Ausschussmitglied Petersen erklärt, dass die CDU es grundsätzlich auch schöner fände, wenn man dieses Projekt gemeinschaftlich auf den Weg bringt. Sie verweist auf die touristische Zusammenarbeit auch in anderen Bereichen. Aber, wenn es nicht anders ginge, könne sie sich auch dafür aussprechen, den Weg alleine zu gehen.

 

Der Bürgermeister zieht den Vergleich zur Kurabgabe und Fremdenverkehrsabgabe und erklärt, dass es durchaus auch in der Vergangenheit trotz der touristischen Zusammenarbeit Unterschiede zwischen den Gemeinden gegeben habe.

 

Ausschussmitglied Mainz verlässt den Sitzungssaal um 20:43 Uhr, er betritt den Sitzungssaal um 20:45 Uhr.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst daraufhin folgenden

 

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0