Sitzung: 08.11.2022 Gemeindevertretung
Vorlage: FAHRE/BV/061/2022
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt
a)
die
Annahme der vorliegenden Kalkulation zu Benutzungsgebühren zur Deckung der
Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Fahren
b)
sowie
die „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der
Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Fahren (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung
– GewässerUnhGebSa)“ in der Fassung des vorliegenden Entwurfs.
Der Vorsitzende berichtet, dass eine Anpassung des Landeswassergesetzes erfolgt ist. Dadurch können mittels einer entsprechenden Änderung der Gewässerunterhaltungsgebührensatzung wieder die anfallenden Kosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Das Amt hat eine hierzu eine neue Satzung ausgearbeitet.
Stimmberechtigte: |
6 |
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Ja-Stimmen: 5 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |