Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

a)    die Annahme der vorliegenden Kalkulation zu Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Fahren

 

b)    sowie die „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Fahren (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung – GewässerUnhGebSa)“ in der Fassung des vorliegenden Entwurfs.

 


Der Vorsitzende berichtet, dass eine Anpassung des Landeswassergesetzes erfolgt ist. Dadurch können mittels einer entsprechenden Änderung der Gewässerunterhaltungsgebührensatzung wieder die anfallenden Kosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Das Amt hat eine hierzu eine neue Satzung ausgearbeitet.


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0