Beschluss:

1.         Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Ortslage Köhn, westlich der Hauptstraße und östlich der Pülsener Straße“ (Aufstellungsbeschluss).

2.         Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen und die Erschließungsplanung für den Straßenbau und die Abwasserbeseitigung wird an das Planungsbüro B2K und dn Ingenieure GmbH, Herr Kühle und Herr Noack, und für die landschaftsplanerischen Leistungen an das Landschaftsplanungsbüro Matthiesen und Schlegel GbR, Herr Matthiesen, erteilt.

 


Die Gemeinde Köhn ist seit längerer Zeit auf der Suche nach einer Lösung bzgl. der Feuerwehrstandorte, hierzu wird auf die Vorlage zur Beratung des Standortes der Freiwilligen Feuerwehr (KÖHN/BV/075/2022) verwiesen. Auf der in Gemeindeeigentum befindlichen ca. 32.760 m² großen Fläche am „Wurmsbarg“ sollen nun der neue Feuerwehrstandort, der die beiden Ortsfeuerwehrstandorte Köhn und Pülsen vereinigen soll, der Bauhof und ein Dorfgemeinschaftshaus errichtet werden. Somit wäre der Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass der Geltungsbereich zukünftig als „Gemeinbedarfsfläche“ dargestellt wird. Der anliegende Geltungsbereich ist zum Auftakt der Planung vorläufig ausgewählt worden und kann während des Bauleitplanverfahrens noch angepasst werden.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0