Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Erste Satzung der Gemeinde Köhn zur Änderung der Satzung über den Betrieb und die Benutzung einer kommunalen Kindertageseinrichtung (KiTa-Satzung) in der Fassung der Verwaltungsvorlage KÖHN/BV/079/2022.


Die Gemeinden Köhn, Stein und Wendtorf einerseits sowie der Schulverband Probstei andererseits betreiben jeweils eine Kindertageseinrichtung in der Rechtsform einer nicht rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts als öffentliche Einrichtung. Rechtsgrundlage hierfür ist die jeweilige KiTa-Satzung mit nahezu identischem Wortlaut. Die jeweilige Satzung berücksichtigt den Rechtsstand des KiTaG in der Fassung des Artikels 27 des „Corona-Änderungsgesetzes“ vom 08.05.2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Seite 220). Seit dem Inkrafttreten der KiTa-Satzung zum 01.08.2020 ist das KiTaG mehrfach geändert worden.  


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0