Beschluss:

Die Gemeindevertretung Köhn beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Köhn.


Die Gemeinden sind aufgefordert, Hauptsatzungen an die neue Rechtslage anzupassen. Mit der Neufassung der Hauptsatzung im Jahr 2021 wurden bereits die Inhalte und Formulierungen überprüft und die gesetzlichen Regelungen berücksichtigt. Nach Änderung der Gemeindeordnung im Mai 2021 sind Wahlen in Sitzungen nach § 35 a (Sitzungen in Fällen höherer Gewalt) nunmehr grundsätzlich möglich. Diese gesetzliche Änderung wird durch die 1. Änderungssatzung in § 6, Abs. 3 aufgenommen.

Des Weiteren ist in § 10, Abs. 1 der Hauptsatzungsänderung die Bezeichnung der Fundstelle im Internet für die Bereitstellung der Bekanntmachungen konkretisiert worden.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0